Die Überbauungsordnung (UeO) ist ein Gestaltungsinstrument der Gemeinden. In einer UeO werden die Rahmenbedingungen für Gebiete und Areale rechtlich verbindlich festgelegt, die für die Ortsentwicklung wichtig sind.
Das Kiesvorkommen im Eichholz wird in sieben bis zehn Jahren abgebaut sein. Anschliessend soll der Kiesabbau nordöstlich der Bahnlinie Bern-Thun weitergeführt werden. Damit dort Kies abgebaut werden kann, braucht es eine Überbauungsordnung, in der die Rahmenbedingungen für den Kiesabbau geregelt werden. Die Überbauungsordnung «Kiesabbau Rütiweid» mit Zonenplanänderung wird deshalb den Stimmberechtigten am 10. Juni 2018 zum Entscheid vorgelegt (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).
Mehr zum Thema Überbauungsordnung erfahren Sie auf der Website der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Weitere Fragen zum Thema «Rechtliches»:
Was ist eine Überbauungsordnng? Warum braucht es eine Überbauungsordnung (UeO) Kiesabbau Rütiweid?
Wo kann ich mich genauer über die Überbauungsordnung (UeO) Kiesabbau Rütiweid informieren?
Wo hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, sich zum Projekt zu äussern bzw. sich einzubringen?
Was ist ein Richtplan und was gibt er vor?
Was ist ein Sachplan? Welchem Zweck dient er?
Gab es Einsprachen gegen die Überbauungsordnung (UeO) Kiesabbau Rütiweid?