Beim Erlass einer Überbauungsordnung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, mehrstufiges Verfahren einzuhalten. Auch im Falle der Überbauungsordnung (UeO) Kiesabbau Rütiweid wurde die Rubiger Bevölkerung wiederholt zur aktiven Mitwirkung eingeladen:
In der Folge hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. April 2018 die Überbauungsordnung Kiesabbau Rütiweid verabschiedet und begründet seine Zustimmung wie folgt:
Die Überbauungsordnung Kiesabbau Rütiweid ist das Resultat langjähriger und intensiver Planung. Der jetzt vorliegende Vorschlag steht im Einklang mit dem übergeordneten Recht, stellt sicher, dass in der Region langfristig genügend Kies zur Verfügung steht und beschränkt die negativen Auswirkungen so weit wie möglich.
Der Gemeinderat ist überzeugt, eine sinnvolle und umweltverträgliche Lösung für den Kiesabbau und das Kieswerk in Rubigen vorlegen zu können, ohne die Bevölkerung unzumutbaren Emissionen auszusetzen (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).
Die Abstimmung über die Vorlage «Überbauungsordnung (UeO) Kiesabbau Rütiweid» findet am 10. Juni 2018 statt (vgl. Abstimmungsbotschaft Gemeinde Rubigen).
Weitere Fragen zum Thema «Rechtliches»:
Was ist eine Überbauungsordnng? Warum braucht es eine Überbauungsordnung (UeO) Kiesabbau Rütiweid?
Wo kann ich mich genauer über die Überbauungsordnung (UeO) Kiesabbau Rütiweid informieren?
Wo hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, sich zum Projekt zu äussern bzw. sich einzubringen?
Was ist ein Richtplan und was gibt er vor?
Was ist ein Sachplan? Welchem Zweck dient er?
Gab es Einsprachen gegen die Überbauungsordnung (UeO) Kiesabbau Rütiweid?